Heute am 21. August findet der Bürgerentscheid statt!
Die Abstimmungslokale haben im Ort von 8 – 18 Uhr geöffnet. Bitte nutzen Sie diese tolle basisdemokratische Möglichkeit und gehen Sie als Niederkrüchterin und Niederkrüchtener wählen!
Abstimmungsberechtigt sind alle wahlberechtigten Niederkrüchterinnen und Niederkrüchtener ab 16 Jahren. Von der Verwaltung wurden vor einigen Wochen Abstimmungsunterlagen verschickt. Mit der ersten Seite (Wahlschein) können Sie im angegebenen Abstimmungslokal mit „Ja“ oder „Nein“ stimmen.
Wahlschein verloren?
Kein Problem! Auch mit Ihrem Personalausweis können Sie an der Abstimmung teilnehmen. Sie müssen aber in das zugehörige Abstimmungslokal. Ist Ihnen dieses unbekannt, dann können Sie dieses bei der Gemeinde (02163-980-0) oder bei der Initiative (02163-5768254) mit Angabe Ihrer Straße erfragen.
Fragen zum Bürgerentscheid?
Gerne können Sie uns via What’s App unter 02163-5768254 oder an info@rettet-das-freibad-niederkruechten.de eine Nachricht schreiben. Oder Sie rufen uns unter 02163-5768254 an und hinterlassen eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Wir rufen Sie zeitnah zurück!
Aktuelle Nachrichten zum Bürgerbegehren
Erhebliche Zweifel an Unzulässigkeitsgutachten – Rat muss Bürgerentscheid zulassen
Verwaltung hält entscheidendes Rechtsgutachten zurück
–
Am Dienstag entscheidet der Rat der Gemeinde Niederkrüchten über die Zulässigkeit unseres Bürgerbegehrens „START Freibadsanierung“. Es wurden knapp 2500 Unterschriften von Niederkrüchtener Bürgerinnen und Bürgern gesammelt, die gerne ihr Freibad zurückhaben möchten.
Letzten Dienstag wurde die Tagesordnung für die entscheidende Ratssitzung am 8.2.2022 veröffentlicht, die auch den Punkt über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens enthalten sollte. Leider […]
Am Dienstag den 8. Februar 2022 entscheidet der Rat über die Zulässigkeit
Was ist ein Bürgerbegehren und wie funktioniert es?
Informationen zum Bürgerbegehren „START Freibadsanierung“ in Niederkrüchten
Ein Bürgerbegehren ist ein vom Gesetzgeber vorgesehenes basis-demokratisches Instrument auf kommunaler Ebene. Bürgerinnen und Bürger können so direkt politische Entscheidungen herbeiführen.
Es gibt zwei Arten des Bürgerbegehrens:
- Das Initiierende, mit dem etwas Neues erreicht werden soll, womit der Rat sich noch nicht beschäftigt hat bzw. seitens des Rates noch kein Beschluss vorliegt.
- Das Kassatorische, mit dem ein bereits erfolgter Ratsbeschluss „gekippt“ werden soll.
In beiden Fällen muss eine vorgeschriebene Anzahl von Unterschriften in der Bürgerschaft gesammelt werden. Ist dies erreicht, kommt es zu einem Bürgerentscheid. Wie bei einer Wahl werden nun alle Wahlberechtigten der Gemeinde aufgerufen, dafür oder dagegen abzustimmen. Der Bürgerentscheid ist erfolgreich, wenn 20% aller Wahlberechtigten beim Bürgerentscheid […]
Neues kassierendes Bürgerbegehren angemeldet
2450 Unterschriften eingereicht: Quorum zu 200% erreicht
Heute haben Guido Buschhüter und Justyna Sieben als Vertretungsberechtigte des Bürgerbegehrens „START Freibadsanierung“ unserem Bürgermeister Karl-Heinz Wassong knapp 2500 Unterschriften übergeben. Doppelt so viele wie nötig! Erforderlich für einen Bürgerentscheid sind 1129 gültige Unterschriften.
Herzlichen Dank an alle Bürgerinnen und Bürger, die auch im vierten Jahr nach der Freibadschließung eine sehr klare Botschaft gesendet haben: Die Niederkrüchtener möchten ihr Freibad zurück und erwarten die Sanierung! Damit Niederkrüchten mit seiner 50jährigen Geschichte wieder das erhält, was es einst bekannt gemacht hat.
Nachdem der Bürgermeister vor zwei Wochen Zweifel an der Zulässigkeit geäußert hat, wird die Verwaltung nun die Unterschriften zählen und prüfen.
Da wir das Begehren vor der verstörenden Beschlussfassung des Rates gestartet haben, wurde unser Begehren „sozusagen […]