Heute Abend um 18:30 Uhr entscheidet der Rat der Gemeinde Niederkrüchten über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „START Freibadsanierung“.
Die Verwaltung setzt den Rat mit einem aus unserer Sicht zweifelhaften Gutachten der Anwaltskanzlei Lenz und Johlen massiv unter Druck, um die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens beschließen zu können. Wenn man sich im Netz umsieht, schreibt die Kanzlei wohl besonders gerne Stellungnahmen gegen die Zulässigkeit von Bürgerbegehren.
Nachdem uns die Verwaltung 127 Tage auf eine zwölfzeilige Kostenschätzung warten ließ, wurde die gutachterliche Stellungnahme, auf die sich die gesamte Argumentation gegen die Zulässigkeit stützt, erst einen Tag vor der Ratssitzung veröffentlicht. Jetzt soll es auf einmal ganz schnell gehen.
Der auf Bürgerbegehren spezialisierte Anwalt Robert Hotstegs hat es dennoch in der Kürze der Zeit geschafft, die gutachterliche Stellungnahme zu prüfen und kommt auf 11 Seiten zu der rechtlichen Einschätzung, dass der Rat die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens beschließen muss. Die Argumente im Gutachten der Verwaltung überzeugen nicht.
Die Stellungnahme kann hier heruntergeladen werden:
Wie wenig bürgerfreundlich die Verwaltungsvorlage ausgestaltet ist, sieht man besonders im Vergleich zu anderen Städten und Gemeinden. In Aachen wurde in der Vorlage ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es die Intention des Gesetzgebers ist, „eine gegenüber dem Bürgerbegehren wohlwollende Position einzunehmen und – sofern möglich – durch eine praxisorientierte Auslegung einzelner Textpassagen im Sinne des Begehrens Bedenken, die einer Bejahung der Zulässigkeit entgegenstehen könnten, zu überwinden.“ Von einem solchen Wohlwollen ist die jetzige Verwaltungsvorlage unserer Verwaltung Lichtjahre entfernt.
Man will das Unzulässigkeitsgutachten wohl als einzig mögliche Rechtsauffassung darstellen, die sie aber nicht ist. Zweitmeinungen waren wohl nicht erwünscht. Prüfungen durch die Kommunalaufsicht oder durch den Städte- und Gemeindebund fehlen. Und für die heutige Ratssitzung wurden wir Vertretungsberechtigte erst gar nicht eingeladen und somit das Rederecht missachtet.
Aus unserer Sicht folgten die Etappen mit monatelanger Verzögerung der Kostenschätzung, einem mutwillig herbeigeführten Ratsbeschluss während des laufenden Bürgerbegehrens und die Beauftragung einer zweifelhaften anwaltlichen Stellungnahme dem einzigen Ziel: Eine Bürgerbeteiligung mit allen Mitteln abzuwürgen, obwohl das Bürgerbegehren bisher alle Voraussetzungen erfüllt und alle Hürden genommen hat. So hat sich das der Gesetzgeber mit der Einführung von basis-demokratischen Möglichkeiten sicherlich nicht vorgestellt.
Heute schreibt der Rat der Gemeinde Niederkrüchten Geschichte.
Die Lösung ist das Freibad. Ein langweiliges Hallenbad gibt es überall.
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