In der Vergangenheit wurde häufiger behauptet, dass es für Freibäder keinerlei Förderungsmöglichkeiten gibt. Das Städtebauförderprogramm des Landes NRW berücksichtigt seit 2019 in besonderer Weise auch Schwimmbäder.

So wurde 2019 mit 4.1 Mio. € die Erneuerung des Freibades Bünde-Mitte gefördert. Für dieses Jahr wurden in NRW zwei Freibäder mit Fördergeldern bedacht: Der Ersatzneubau des Waldfreibades Espelkamp im Kreis Minden mit 2,3 Mio. € und das Freibad Havisbeck im Kreis Coesfeld mit 1.1 Mio € für einen barrierefreien Umbau.

Für dieses Jahr wurden in Nordrhein-Westfalen 397 Mio. € an Fördermittel aus diesem Programm vergeben, davon entfielen 24,3 Mio. € für Schwimmbäder. Sicherlich ist diese Summe für eine flächendeckende Sanierung von Bädern viel zu klein, aber die Chance auf diese Fördergelder sollte nicht einfach liegen gelassen werden.

Die drei Programmteile des Städtebauförderprogramms NRW beziehen sich auf „Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt sowie Wachstum und nachhaltige Erneuerung“. Aus Sicht der Petition passt die Erneuerung des Freibades Niederkrüchten mit oder ohne Hallenbad sogar auf alle drei Programmteile.

In der Präambel heisst es: „Ü̈bergeordnetes Ziel der Städtebauförderung ist es, Teilhabe und Austausch am gesellschaftlichen Leben für alle zu ermöglichen, und damit den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken“.

Nach unserer Information spielt bei der Entscheidung auch eine erhebliche Rolle, inwiefern die Bevölkerung hinter einem Vorhaben steht. Die Petition um das Freibad Niederkrüchten mit enormer Bürgerbeteiligung könnte hier für Rückenwind sorgen.

Bisher ist unklar, ob sich Niederkrüchten für das Städtebauförderprogramm 2021 beworben hat. Uns ist nur bekannt, dass 2019 relativ kurzfristig Förderanträge für beide Projekte interkommunales Hallenbad mit Brüggen und Freibad Niederkrüchten eingereicht wurden. Diese Anträge fanden keine Berücksichtigung. Eine stärkere Fokussierung auf ein Projekt könnte bei einem Antrag sicherlich helfen.

Im Förderleitfaden ist die Rede davon, „ein unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erstelltes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept, in dem Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet dargestellt sind“ zu erstellen.

Die Frist für den Antrag für die Städtebauförderung 2021 endet am 30. September 2020. Wir haben nun bei unserer Gemeindeverwaltung per E-Mail nachgefragt, ob Niederkrüchten die Chance nutzt und eine fundierte Bewerbung innerhalb der Frist abgeben wird.

Weitere Informationen:

NRW Staedtebaufoerderungsprogramm

MHKBG_Staedtebaufoerderung2021

Programme der Städtebaufoerderung

(mf)